§14 der Spielordnung des Niedersächsischen Badminton-Verbandes: (1) Die Bildung von Spielgemeinschaften von Vereinen, die bereits Mitglieder des NBV sind, ist zulässig.
(2) Die Meldung der Spielgemeinschaft an den NBV-Spielausschuss muss bis spätestens 30. April für die kommende Spielzeit erfolgen.
Ist ein Verein in einer O19-Spielgemeinschaft, so wird dies bei den Vereinsstammdaten mit den beteiligten Vereinen angezeigt.
Der erstgenannte Verein ist dabei der Trägerverein der Spielgemeinschaft.
Eine Online-Meldung von Spielgemeinschaften ist geplant.
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