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Anzeige der NBV-Schiedsrichter

§3 (2) der Schiedsrichterordnung des Niedersächsischen Badminton-Verbandes:
" .... Mindestens ein Mitglied jeden Vereins sollte im Besitz einer gültigen Schiedsrichter-Lizenz sein. Für jede Seniorenmannschaft ist ein Schiedsrichter erforderlich. ...."

Die Verwaltung der Schiedsrichterlizenzen geschieht durch den NBV-Schiedsrichterwart.
Bei der Online-Verbandsverwaltung des NBV werden die zum Verein gehörenden Schiedsrichter lediglich angezeigt.

Aufgerufen werden die Schiedsrichter über den Vereins-Menüpunkt 'Schiri'.

Angezeigt wird neben dem Namen des Schiedsrichters die Lizenz (z.B. B-Schiedsrichter), die Lizenznummer und das Jahr des Ablaufs der Lizenz.

In ROT geschriebene Lizenzen sind ungültig und können unter bestimmten Bedingungen verlängert werden.

GELB hinterlegte Lizenzen verlieren mit Ablauf des Jahres ihre Gültigkeit und können mit einem entsprechenden Lehrgang verlängert werden.


 

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